IKT an Schulen
Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen
Hinweis: Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Über die Fristen einer neuen Antragsrunde werden Sie im Rahmen eines weiteren Antragsaufrufes rechtzeitig informiert.
Das Land gewährt Zuwendungen für die Einrichtung einer zeitgemäßen IKT-Ausstattung und entsprechenden eGovernement-Anwendungen an Schulen in Sachsen-Anhalt. Dadurch soll Lehrern und Schülern ein besserer Zugang zu anwendungskonformen Innovationen ermöglicht und die Voraussetzungen für ein besseres Zusammenwirken mit öffentlichen und privaten Institutionen geschaffen werden. Der Umgang mit digitalen Medien soll geschult werden, um die Medienkompetenz der Schüler zu steigern.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Schulträger
Freie Schulträger
Was wird gefördert?
- Mobile und stationäre schulgebundene IKT-Endgeräte und das unmittelbar notwendige Zubehör
- Ausleihbare mobile und stationäre IKT-Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und das unmittelbar notwendige Zubehör
- Bedarfsgerechte Ergänzungsmaßnahmen zur Installation standardisierter Netzwerk- und Sicherheitskomponenten
Zuschuss von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Darauf müssen Sie achten:
- Zuschusshöhe je Schule: mindestens 5.000 Euro, maximal 80.000 Euro
- Für Vorhaben innerhalb der Oberzentren Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau ist das Antragsformular „IKT an Schulen – Land“ zu verwenden
- Für Vorhaben außerhalb der Oberzentren ist das Antragsformular „IKT an Schulen – ELER“ zu verwenden und die Bekanntmachung auf der Seite ELAISA zu beachten
Downloads
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
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